Mittwoch, 16. Oktober 2024

BR124: E10 Unverträglichkeit

Laut Mercedes-Benz sind grundsätzlich alle Fahrzeuge der Baureihe 124 E10 fähig. Ausgenommen sind jedoch generell Modelle ohne werkseitigen 3-Wege-Katalysator, RÜF Modelle oder Vergasermotoren.

In der nachfolgenden Tabelle sind alle Modelle aufgeführt, die nicht mit einer Bioethanol-Beimischung von mehr als 5 Volumen-Prozent betrieben werden dürfen. Beider Betankung dieser Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass ausschließlich nur „Super oder Super Plus schwefelfrei nach DIN EN 228 oder E DIN 51626-1“ mit der Kennzeichnung „enthält bis zu 5 % Bioethanol“ verwendet wird.

Dies soll aber von uns keine Empfehlung sein alle anderen damit zu betanken(!):

ModellBaumusterProduktionszeitraumMotorbaumusterHinweise
200124.02003.1984 / 01.1985 bis 06.1990102.922
200E124.02101.1985 / 07.1985 bis 08.1989102.963nur ohne geregelten 3-Wege-Katalysator
230E124.02303.1984 / 01.1985 bis 08.1989102.982nur ohne geregelten 3-Wege-Katalysator
260E124.02608.1984 / 09.1985 bis 08.1989103.940nur ohne geregelten 3-Wege-Katalysator
300E124.03004.1984 / 04.1985 bis 08.1989103.980
103.983 ab 09.1985
nur ohne geregelten 3-Wege-Katalysator
200T124.08003.1985 / 11.1985 bis 05.1990102.922
230TE124.08304.1985 / 10.1985 bis 08.1989102.982nur ohne geregelten 3-Wege-Katalysator
300TE124.09005.1985 / 11.1985 bis 08.1989103.983nur ohne geregelten 3-Wege-Katalysator
200CE124.04103.1990 / 06.1990 bis 12.1992102.963nur ohne geregelten 3-Wege-Katalysator

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